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Verantwortlichkeiten

Wer plant ihre Abdichtung? Wer führt ihre Abdichtung aus? Wer haftet bei Schäden durch die Abdichtung? Wie spare ich sinnvoll Kosten?

Die Verantwortlichkeiten für die Abdichtung unter Terrain werden in der Schweizer Norm SIA 118/272:2022 und SIA 118/271:2021 geregelt. Die Norm geht dabei von einer klassischen Trennung zwischen Planung und Ausführung aus.

Die Planungsphase ist entscheidend

In der Norm ist der Weg zum dichten Bauwerk klar und einfach: Der Bauherr definiert zusammen mit seinen Fachplanern aus Architekt und Ingenieur die Anforderungen an sein Gebäude. Auf dieser Grundlage werden die Konzepte für Abdichtung, Dämmung und Entwässerung erstellt und die Detailplanung ausgearbeitet. Auf Grund einer detaillierten frühzeitigen Planung enthält die Submission alle notwendigen Leistungen, welche die ausführende Partei fehlerfrei umsetzen kann. Die Bauleitung erkennt etwaige Abweichungen und leitete umgehend Gegenmassnahmen ein. Auf Grund der klar definierten Aufgabenverteilungen sind Verantwortlichkeiten und Schnittstellen alle Beteiligten klar.

Klingt perfekt und das Modell würde in der Theorie richtig und gut funktionieren, wenn die einzelnen Akteure ihre Aufgaben korrekt wahrnehmen. Doch der Preisdruck für die Baukosten wird immer höher und so muss günstiger und auch schneller gebaut werden. Um diesem Druck gerecht zu werden versuchen heute alle Beteiligten die Verantwortung von sich zu schieben.

Fragt der Architekt seinen Bauherr welche Qualität er möchte, heisst es häufig „einfach dicht, so wie wir es immer machen“. Als Treuhänder ist der Architekt für die Planung der Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes nach SIA 102 verantwortlich und damit der auch für die Planung der Abdichtung inklusive aller Details und Schnittstellen. Über die Jahre hat sich für den Bereich Abdichtung unter Terrain jedoch das Selbstverständnis etabliert, dass diese Planung der Ingenieur übernimmt. Er ist der Experte für Stahlbeton und da die wasserdichte Betonkonstruktion zu 95% das gewählte Abdichtungssystem darstellt, übernimmt er die Planung der Weissen Wanne gleich mit. Schaut man jedoch in der SIA 103 so findet man hierzu nichts zum Thema Abdichtung oder Wasserdichtigkeit.

Wenn es der Architekt jedoch nicht macht, weil er es nicht kann oder gefühlt delegiert hat und der Ingenieur sich auch nicht dafür verantwortlich fühlt oder die notwendige Fachkompetenz hat - wer legt dann die Anforderungen an die Abdichtung und die gewünschte Qualität für den Bauherren fest? Wer gleicht ab, ob aktuelle und zukünftige Nutzung und Abdichtungssystem zusammen passen? Wer schaut, dass Bauzeit und Temperaturen zu den Vorgaben der Hersteller der Abdichtungsprodukte passen? Wer klärt ob die Details der Abdichtung mit Architektur, Tragwerksplanung, HLKSE-Planer zusammenpassen und koordiniert werden? Wer dokumentiert die Soll-Basis um einen Vergleich mit der Ist-Basis möglich zu machen und wer überwacht die Ausführung?

Das einfachste ist, man schreibt die Abdichtung beim Baumeister aus, der weiss was es braucht und was für ihn am leichtesten geht und so gibt es auch keine Schnittstelle auf der Seite des Bauherren und wenn es undicht ist, kann man immer auf einen Ansprechpartner losgehen - den Baumeister. Damit der Baumeister auch alle Freiheiten hat, schreibt man Besten eine Pauschale aus und gar nicht viel Beschreibung dazu. Am Besten: „Planung, Ausführung und 10 Jahre Garantie der Abdichtung gegen Wasser aus dem Terrain“, so hat man auch keine Nachträge und da alles inklusive ist braucht man nur den Endpreis zu vergleichen da die Leistung ja vollumfänglich ist.

Dieser Prozess läuft bei 80% aller Projekte in der Schweiz aktuell. Das Planerteam erhält Budget für die Planung der Gebrauchstauglichkeit und damit der Abdichtung gegen Erdreich und schreibt es beim Baumeister nochmal aus. Der Bauherr bezahlt leider doppelt, aber dafür - sollte man meinen -kann er jetzt davon ausgehen, dass es „einfach dicht“ ist.

In der Realität leider nicht. Der Baumeister wird 1-2 Monate vor Baubeginn vergeben. Etappierung, Armierungspläne, Geometrie, Bauzeit sind durch das Planungsteam fixiert und können nicht mehr angepasst werden, da der Endtermin ja vertraglich mit einer Penalty vereinbart wurden. Sanitärplanung und Fassadenabdichtung liegen häufig noch keine Grundlagen vor, selbst bei Projekt die nach der BIM-Methode geplant werden.

Der Baumeister kann also im Bereich der Abdichtung gar nicht mehr in die Planung eingreifen, das eine ist fix und das andere kann er nicht beurteilen. Umso besser für den Bauherren, da der Baumeister nichts machen muss, wird er auch nichts kalkulieren und der Angebotspreis stimmt.

Es wird wasserdichter Beton bestellt, In die Fugen wird ein Injektionsschlauch gelegt oder ein Combiflex aufgeklebt und man geht davon aus, dass die Bemessung der Armierung für ein wasserdichtes Rissbild vom Ingenieur gemacht wurde. Rohrdurchdringungen schaut man dann auf der Baustelle mit dem Bauleiter und auch die Übergänge zum Bestand, Fassaden- oder Flachdachabdichtung werden vor Ort geplant wenn es soweit ist.

Kein Problem sollte man meinen. Aber was passiert wenn irgendetwas nicht stimmt?

  • Das Konzept funktioniert nicht, da fliessendes Wasser zu einem Ausspülen der Tonteilchen aus der Tondichtungsbahn geführt.
  • Die Schnittstellen sind nicht geklärt, weshalb es beim Übergang der wasserdichten Betonkonstruktion zur Flachdachabdichtung im Wand-Deckenbereich reinläuft, Dilatationsfugen undicht sind und durch jede Wandeinführung Wasser eintritt.
  • Die Stahlbetonkonstruktion hat Risse durch die Wasser eintritt. Entweder weil zu wenig risseverteilende Armierung eingelegt wurde, oder weil Lastfälle wie Temperatur und Setzung nicht berücksichtigt wurde. Oder die Nachbehandlung ist auf Grund des engen Zeitplans nahezu nicht ausgeführt worden und die Bauleitung wusste gar nicht, dass sich der Baumeister für eine Weisse Wanne entschieden hat, obwohl Polymerbitumen-Dichtungsbahn ausgeschrieben war.
  • Die Fugen und Rohrleitungen sind undicht und keiner weiss ob und was vor Ort eingebaut wurde und der Baumeister keine Revisionspläne gemacht hat.
  • Man kann die Undichtigkeiten nur nach Ausbau von Bodenaufbauten oder Badvormauerung und Demontage von Elektroschränken und Lüftungsaggregaten nach langvieriger Suche orten und beheben. Die Behebungskosten sind überschaubar, aber die Folgekosten für Aus- und Einbau alle Einbauten ist enorm. Die Deckung der Versicherer schliesst Folgekosten aus.

In den meisten Fällen sind sich die Beteiligten, angefangen vom Bauherrn/TU über Ingenieur, Baumeister bis zur Bauleitung, nicht gänzlich über ihre Verantwortlichkeiten und Risiken bewusst. Die Antwort sieht mein leider erst im Schadenfall. Ingenieur, Architekt, Bauleitung und Baumeister schieben sich die Verantwortung hin und her und der Bauherr wird in einem Prozess aus Gutachten verstrickt.

vistona_experts_verantwortlichkeiten

Verantwortung Architekt nach SIA 118/272

  • Koordination aller Gewerke
  • Festlegung der Dichtigkeitsklassen
  • Aufklärung des Bauherren über Konsequenzen aus dem Entscheid des Abdichtungssystems
  • Planung der Zugänglichkeit für den Unterhalt der Abdichtungsarbeiten während der Nutzung
  • Planung der Oberflächenbeläge und etwaiger Beschichtungen
  • Detailplanung von Dehn-, Arbeits- und Sollrissfugen

Verantwortung Tragwerksplaner nach SIA 118/272

  • Festlegung Bauteilabmessungen und Lagerungsbedinungen
  • Festlegung Betondruckfestigkeitsklasse
  • Planung aus dem Abdichtungssystem erforderliche werdender Rissverfüllarbeiten
  • Rechenwert Betonzugfestigkeit
  • Planung und Konstruktion von Dehn-, Arbeits- und Sollrissfugen
  • Planung Zeitpunkt Wasserhaltung und Dichtheitsprüfung

Verantwortung Bauherr nach SIA 118/272

  • Bedarfsplanung
  • Festlegung Nutzungsanforderung
  • Definition Raumklima
  • Vorgaben Nutzung und Umnutzbarkeit
  • Festlegung Abdichtungssystem (z.b. Entscheid über weisse, braune oder schwarze Wanne)
  • Risiko und Haftung bei kostenoptimierter Planung

Verantwortung Fachplaner nach SIA 118/272

  • Angabe Höchst- und Bemessungswasserstand durch den Geologen
  • Angabe chem. Zusammensetzung Wasser durch den Geologen
  • Energienachweis und Bemessung der Wärmedämmung durch den Bauphysiker
  • Planung Heizung, Klima und Lüftung durch den TGA-Planer
  • Planung Durchdringungen und Hauseinführungen durch den HLSKE-Planer

Verantwortung Abdichtung nach SIA 118/272

  • Prüfen des Untergrundes
  • Ausführung aller Arbeiten
  • Dokumentation der Witterungsbedingungen
  • Schutz der Arbeit bis zur Abnahme
  • Festlegung von Füllgut und Verfahren zur Abdichtung wasserführender Risse und Fehlstellen

Verantwortung Baumeister nach SIA 118/272

  • Festlegung der Betonzusammensetzung
  • Planung und Durchführung der Nachbehandlung
  • Prüfen des Untergrundes
  • Ausführung aller Arbeiten
  • Dokumentation der Witterungsbedingungen
  • Schutz der Arbeit bis zur Abnahme
  • Festlegung von Füllgut und Verfahren zur Abdichtung wasserführender Risse und Fehlstellen

Fachbericht: Bauen mit Abdichtungsspezialisten

Als Lösungsansatz möchten wir von vistona experts frühzeitig Transparenz beim Bauherren schaffen um ihm die Möglichkeiten, Risiken und Vorteile einer vorausschauenden Planung und fachgerechter Ausführung aufzuzeigen. Ziel ist es, dem Bauherren bewusst zu machen, das Alternativen für 20% weniger auch weniger Qualität bedeuten. Wenn der Bauherr in den Prozess der Kosten-Risikoanalyse und der Ermittlung der Anforderungen nicht aktiv eingebunden wird, ist der Preis das einzige vergleichbare in seiner Entscheidungsvorlage.

In den letzten 25 Jahren haben wir unzählige Projekte erfolgreich realisiert. Mit dem Circle in Zürich, dem Westside in Bern und dem beiden Roche Tower in Basel haben wir die grössten Projekte der Schweiz realisieren dürfen. Jährlich realisieren wir in der vistona Gruppe auch weit über 50 Einfamilienhäuser und um die 200 mittlere und grössere Wohnüberbauungen, Schulen und Abwasserreinigungsanalagen. Auf Grundlage dieser Erfahrung wollen wir dem Bauherren als Treuhänder für das schadensträchtige Gewerk der Gebäudeabdichtung als Teil des Planerteams direkt zur Seite stehen. Wir unterstützen bei der Entscheidungsfindung durch Variantenstudium und stellen die fachgerechte Umsetzung in der Dokumentation der Nutzungsvereinbarung, in der Erstellung der Submissionsunterlagen, in der Ausarbeitung der Planunterlagen sicher. Dabei stellen wir frühzeitig die wichtigen Fragen um Unvorhergesehenes und Unklarheit im Ausführungsprozess sicherstellen zu können. Durch eine spezialisierte Fachbauleitung für das Gewerk der Gebäudeabdichtung werden Abweichungen von der Planung frühzeitig erkannt und es können Gegenmassnahmen eingeleitet werden, welche spätere umfangreiche Sanierungsarbeiten auf ein Minimum reduzieren zu können.

Der richtige Zeitpunkt um einen Fachplaner für Gebäudeabdichtung dazu zu rufen ist dabei bereits in der Projektentwicklung. Auf Grundlage der geplanten Nutzung und Kennwerten der Bauparzelle können wir bereits erste Abdichtungskonzepte ausschliessen und mit den verbleibenden Möglichkeiten eine Kostenschätzung machen. Sprechen Sie uns frühzeitig an, damit wir hier unsere Erfahrungen mit Ihnen kostenfrei teilen können.

Spätestens beauftragt sollten die Experte von vistona experts ca. 2 Monate vor dem Versand der Baumeistersubmission um das Know-How und die Erfahrungen der Projektleiter in vollem Umfang nutzen zu können. Zu diesem Zeitpunkt besteht letztmalig die Möglichkeit Schnittstellen zu definieren und das Konzept zu finalisieren. Nur mit Hilfe dieser Entscheidungen können die Eckpunkte des festgelegten Abdichtungskonzeptes in die Planunterlagen aller Fachplaner einfliessen und bilden die Grundlage eine für eine qualitativ hochwertige Submission, inklusive Plangrundlagen und Kontrollpläne. Eine spätere Beauftragung führt zwangsläufig zu Fehlstellen in den Ausschreibungsunterlagen und möglichen Umplanungen der Fachplaner und zu Diskussionen über Kosten, Zeit und Qualität.

Auf Grund einer Direktbeauftragung ist es uns möglich die Ansprüche des Bauherren auch in der Ausführungsphase voll umfänglich umzusetzen. Als neutraler Treuhänder können Abweichungen vom Soll aufgedeckt und Gegenmassnahmen eingeleitet werden. Im Rahmen des Projektmanagements unserer Experten in allen Prozessen von der Vorplanungen über die Ausführungsplanung, die Ausführung vor Ort bis hin zum Unterhalt auf einer Dauer von 10 Jahren stellen wir die Qualität und die Kosten sicher. Abgerundet wird dieses Leitungspaket durch unsere Haftpflichtversicherung der Firma Helvetia auf einer Dauer von 10 Jahren und über CHF 20 Mio.

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Verantwortung Architekt bei Direktvergabe eines Abdichtungs-TU

Verantwortung Tragwerksplaner bei Direktvergabe eines Abdichtungs-TU

Verantwortung Bauherr bei Direktvergabe eines Abdichtungs-TU

Verantwortung Fachplaner bei Direktvergabe eines Abdichtungs-TU

Verantwortung Abdichtungs-TU

Verantwortung Baumeister bei Direktvergabe eines Abdichtungs-TU

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