In der SIA 118/272:2009 erläutert die Vertragsbedingungen zur SIA 272:2009. In diesen allgemeinen Bedingungen für Abdichtung und Entwässerung von Bauten unter Terrain und im Untertagebau werden Verantwortlichkeiten, Vergütungsbedingungen und Abnahmemodalitäten geklärt.
Soweit nichts anderes im Devis oder im Vertrag beschrieben wird, gilt diese Norm im Zusammenhang mit den Vertragsbedingungen für die Planung und Ausführung von Abdichtung und Entwässerung für erdberührte Bauteile.
Diese Norm definiert die Pflichten der einzelnen Beteiligten. Zu den Pflichten des Bauherren bzw. seiner Vertreter gehört dabei:
Einer der wichtigsten Teile des Vertrages ist die Vergütung. Hier gibt es verschiedene Modelle von der Einheitspreisabrechnung über Pauschalen. Auch bei den Abdichtungsunternehmen werden hier unterschiedlichste Modelle verwendet. 1x Stück Weisse Wanne, Pauschale mit Massen oder Abrechnung nach verbrauchter Menge – grundlegend ist bei jeder Abrechnungsart die Definition der Abdichtung durch den Bauherren im Rahmen seiner Pflichten notwendig um Nachträge und Mehrkosten zu vermeiden.
Ein wichtiger Punkt bei der Festlegung des Abdichtungskonzeptes sind die verwendeten Produkte. Auf Grund der Verwendung von Epoxid, Bitumen oder anderen Kunststoffen sind diese witterungsabhängig. Unter 5°C und Regen sind dabei häufig Bedingungen, welche den Baufortschritt aufhalten. „Schutzgeländer und Schutzdächer, provisorische Abdeckungen, Massnahmen bei Unterschreitung der kritischen, systemabhängigen Meteowerte“ sind jedoch nicht Teil der Leistung und müssen vom Bauherren separat vergütet werden.
Weitere Punkte welche gemäss SIA 118-272:2009, Ziffer 2.2 nicht inbegriffene Leistungen sind, und daher durch den Bauherren separat vergütet werden müssen:
Die Abnahme einer Bauleistung spielt eine wichtige Rolle im LifeCycle eines Projektes. Mit der Abnahme geht das Gewerk von der Obhut des ausführenden Unternehmers zum Besteller der Leistung über. Mit diesem Schritt beginnen auch die Garantie- und die Verjährungsfrist für Mängelrechte des Bauherrn zu laufen. Gerade für Leistungen die die Abdichtung oder Entwässerung sind bei der Abnahme jedoch einige wichtige Punkte zu beachten. Da die Leistung durch den Baufortschritt teilweise unzugänglich wird, ist ein Prüfplan vor Beginn der Arbeiten festzulegen.
Auf Grundlage der Rechte und Pflichten kann dem ausführenden Unternehmen nur die Umsetzung der Planung beauftragt werden. Eine Planung kann zwar ausgeschrieben werden, die vertragliche Verantwortlichkeit bleibt jedoch weiterhin im Pflichtbereich des Bauherrn, soweit die SIA nicht explizit ausgesetzt wird.
Es ist sinnvoll und ratsam bei einem anspruchsvollen und hochwertig genutzten Bauwerk einen Fachplaner für die Abdichtungsarbeiten mit ins Planerteam des Bauherren einzubinden. Dieser ist in der Lage die Plichten des Bauherren (SIA 118-272:2009, Ziffer 1.3) fachgerecht und technisch zu erfüllen um so dem Bauherrn eine vertragliche Sicherheit zu gewährleisten.
Zudem werden bereits in einer frühen Phase des Projektes Schnittstellen aufgedeckt und gelöst.
Gemeinsam mit dem Bauherren wir eine Risikobetrachtung hinsichtlich der Abdichtung des Bauwerks erstellt und dann gemeinsam mit den Fachplaner umgesetzt. Unser Team von der vistona können die Planungsaufgaben übernehmen und im Schadenfall über die SIA hinaus versichern.