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Normen

Ziel einer Bauwerksabdichtung ist ein dichtes Projekt. Doch was bedeutet heute „dicht“. Während Kellerräume früher als Lagerraum für Kartoffeln genutzt wurden, werden heute Heimkino, Kinderzimmer, Saunabereiche in erdberührte Bauteile geplant. Die Anforderungen an die Nutzung steigen stetig.

Doch wer übernimmt die Verantwortung und Haftung sowie Gewährleistung für die Planung, Ausführung, Überwachung und Folgeschäden? Der Bauherr, der Architekt, der Ingenieur, der Planer das Fachunternehmen in der Ausführung? Im Schadenfall zunächst einmal niemand, nach einem Gutachten zumeist alle. An dieser Stelle setzt die vistona experts ag an. Seit mehr als 20 Jahren stellen wir als Fachplaner für Abdichtungsarbeiten dem Bauherren, Generalunternehmer und ausführenden Baufirmen mit unserem Fachwissen zur Seite. Neben der Planung und Ausführung nach Norm gibt es meist ganz besondere Bedingungen bei jedem Gebäude welche bei der Auslegung der verhältnismässigen Abdichtungsleistung zum Tragen kommen.

Die wichtigste Frage überhaupt: Gibt es Wasser und wo liegt der Bemessungswasserstand heute und in der Zukunft? Der Bemessungswasserstand ist der höchste aus langjähriger Beobachtung (Vergangenheit) ermittelte Grund- oder Hochwasserstand, der im Rahmen der Nutzung (Zukunft, geplante Nutzungsdauer) des Gebäudes auftreten kann. Die Festlegung erfolgt durch den Geologen und den Tragwerksplaner. Zusätzlich sind die Anzahl und Grösse der Flutöffnungen zu bestimmen.

1. Dichtigkeitsklassen

Die Dichtigkeitsklasse bezeichnet den Zustand der Trockenheit, der mit dem Massnahmen der Weissen Wanne herzustellen ist. Auch bei DK 1 kann es zu Wassereintritten durch Trennrisse oder Betonfehlstellen kommen. Diese sind zu sanieren, bis der gewählte Zustand hergestellt ist.

Dichtigkeitsklasse 1: Vollständig trocken. Keine Feuchtstellen zugelassen Typische Beispiele: Wohn und Arbeitsräume, Lager für empfindlich Güter wie z.B. Papier, Computerräume, Tiefgaragen Decken

Dichtigkeitsklasse 2: Trocken bis leicht feucht. Einzelne Feuchtstellen zugelassen. Kein tropfendes Wasser. Typische Beispiele: Lager für feuchtigkeitsunempfindliche Güter wie z.B. Gläser Kellerräume (Velos, Heizung)

Dichtigkeitsklasse 3: Feucht. Örtlich begrenzte und einzelne Tropfstellen zugelassen. Typische Beispiele: Tiefgaragen Bodenplatte und Wände

Dichtigkeitsklasse 4: Feucht bis nass. Feucht- und Tropfstellen zugelassen. Typische Beispiele: Einstellhalle Bodenplatten und Wände

2. Zugänglichkeit/Sanierung

Gemäss SIA 272, 3.1.1 gehören Rissinjektionen zum Konzept der Weissen Wanne. Die Zugänglichkeit zu Bauteilen der Weissen Wanne muss gewährleistet sein.

Ist dies nicht der Fall (z.B. Innendämmung, Maschinenblöcke, Lüftungsleitungen, Überbeton etc), sind entsprechende Zusatzmassnahmen zu treffen.

Der Bauherr kann entweder eine Rückstellung bilden und im Schadenfall den  Aus- und Wiedereinbau selbst bezahlen. Es gibt jedoch auch Zusatzmassnahmen um das Risiko einer Schadstelle zu reduzieren oder man plant eine Leckwasserableitung.

3. Garantie / Haftung

Auch bei der Haftung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben dem klassischen Modell in dem der Planer die gesamten Arbeiten plant und dafür eine Planerhaftung übernimmt und der Bauunternehmer die entsprechende Leistung nur ausführt, gibt es im Zuge der Systemabdichter und WU-Fachplaner auch Modelle, in denen Planung und Ausführung aus einem Hause kommen. Im Schadensfall sind somit die Verantwortlichkeiten klar geregelt und es gibt keinen Teiler oder Verantwortungszuweisung zwischen den einzelnen Parteien. Jedoch sind auch hier die Verantwortlichkeiten vorab klar vertraglich zu definieren. Undichtigkeiten, weil das Gebäude Schaden nimmt oder es auf Grund von Auftrieb Risse gibt, sind statische Belange.

Gleiches gilt für alle weiteren statischen Lastfälle. Auch ein falsch gewählter Bemessungswasserstand führt zu Wassereintritten über Schwellen oder Fenster, sind jedoch vorab durch einen Geologen festzulegen.

Die Planung ist daher ein wichtiger Punkt. Je tiefer ein Unternehmen in die Planung eingebunden wird, desto grösser ist der Verantwortungsbereich. Werden Fugen, Bewehrung und Beton vorab durch den Bauherren bestimmt, ist in der Planung des Unternehmens nur noch die Art der Fugenabdichtung festzulegen. Die Gewährleistung erstreckt sich in diesem Fall auch nur über die Fugenabdichtung und die korrekte Ausführung.

Was muss ich als Bauherr machen? – Geltende Normung

In Europa sind die Abdichtungsleistungen relativ genau genormt. Die EU-Normen haben hier die länderspezifischen Differenzen bereits angeglichen. Die genauste Normung wird dabei in Deutschland angewendet. Auch für Schadenfälle in Frankreich oder der Schweiz wird im Notfall die deutsche DIN herangezogen.

Für die Planung in der Schweiz werden die Verantwortlichkeiten nach SIA 118:272 geregelt. Die Ausführung wird in der SIA 272 geregelt. Grundlegend, ist vorab ein Konzept für die Abdichtung auszuwählen. Hier sind wir von vistona experts die Profis.

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